Kurzinformation
Dauer der Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt in Vollzeitform und dauert zwei Jahre.
Zugangsvoraussetzungen
- Hauptschulabschluss mit jeweils mindestens befriedigenden Leistungen in zwei der drei Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik.
- In keinem der drei Fächer schlechtere als ausreichende Leistungen.
- Eignung für das Berufsfeld, das 18. Lebensjahr darf bei Eintritt in die Berufsfachschule noch nicht vollendet.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt durch die bisher besuchte Schule.
Unterricht
Fachtheoretischer Bereich (4-5 Stunden pro Woche):
Technologie, Technische Mathematik und Technisches Zeichnen
Fachpraktischer Bereich (10-11 Stunden pro Woche):
Metalltechnik: Hand- und Maschinenbearbeitung (u.a. Feilen, Sägen, Richten, Bohren, Gewindeschneiden, Drehen, Fräsen).
Elektrotechnik: Grundfertigkeiten der Elektrotechnik, Installations- und Steuerungsschaltungen, Messen und Prüfen von elektrischen Anlagen, Grundfertigkeiten in Metalltechnik.
Allgemeinbildende Fächer (18-19 Stunden pro Woche):
Mathematik, Physik, Chemie, Deutsch, Englisch, Politik, Sport, Religion/Ethik
Versetzung
- Eine Versetzung in das zweite Ausbildungsjahr erfolgt, wenn in allen Fächern und in allen berufsfeldbezogenen Lerngebieten mindestens ausreichende Leistungen erreicht wurden.
- Die Versetzung kann auch ausgesprochen werden, wenn in einem Fach des allgemeinbildenden Lernbereichs und in einem berufsfeldbezogenen Lerngebiet mangelhafte Leistungen erreicht wurden und entsprechender Ausgleich (BFS-Verordnung) vorhanden ist.
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung umfasst drei schriftliche Arbeiten (hier bestehen gewisse Wahlmöglichkeiten) und eine praktische Prüfung.
Eventuell erfolgt in einem der drei schriftlichen Fächer eine zusätzliche Prüfung. Die Zeugnisnoten werden aufgrund der Vornoten und der Prüfungsnoten festgelegt.
Der Abschluss ist erreicht, wenn in allen Fächern und in allen berufsfeldbezogenen Lerngebieten mindestens ausreichende Leistungen erreicht wurden.
Der Abschluss kann auch ausgesprochen werden, wenn in einem Fach des allgemeinen Lernbereichs und in einem berufsfeldbezogenen Lerngebiet mangelhafte Leistungen erreicht wurden und ein Ausgleich entsprechend der BFS-Verordnung vorhanden ist.